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Leistungen

Unsere Dienstleistungsprofil ist darauf ausgelegt, Sie bei der effizienten und wirtschaftlichen Umsetzung Ihrer Bauvorhaben zu unterstützen. Insbesondere haben wir uns hierbei zum Ziel gesetzt, Ihre Bauwerke ökonomisch und praktikabel auszulegen.

Dies wird durch folgendes Leistungsangebot ermöglicht:



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Tragwerksplanung

Als Tragwerksplaner besteht unsere Aufgabe darin, die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit Ihrer Bauvorhaben mit den Forderungen nach Wirtschaftlichkeit und Ästhetik in Einklang zu bringen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung sind wir in der Lage Tragwerksplanungen mit höchster Qualität für nahezu sämtliche Hoch- und Tiefbauten anzufertigen.


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Statische Berechnung

Ein wesentlicher Teil der Tragwerksplanung stellt die statische Berechnung dar. Ziel der statischen Berechnung ist der Nachweis der Standsicherheit eines Gebäudes, dessen Berechnung auf Last- und Tragfähigkeitsannahmen beruht. Der Einsatz moderner und leistungsstarker Software ermöglicht es uns, die Standsicherheit Ihres Gebäudes - unter Berücksichtigung ökonomischer und ästhetischer Gesichtspunkte - sicherzustellen.


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Energieberatung

Unser Energieberatungsangebot zielt darauf ab, Ihr Gebäude energieeffizient auszulegen, sodass sich Ihr ökologischen Fußabdruck verkleinert und Sie zudem langfristige Kosteneinsparungen erzielen. Die Basis der Energieberatung stellt eine Untersuchung Ihres Gebäudes dar. Aufbauend auf dieser Untersuchung werden Vorschläge für sinnvolle Sanierungsmaßnahmen und mögliche Förderprogramme ausgearbeitet.


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Wärmeschutznachweis

Der Wärmeschutznachweis stellt ein erforderliches Dokument dar, dass beim Genehmigungsverfahren für Neubauten vorgelegt werden muss, um zu belegen, dass die Energiesparverordnung (EnEV) eingehalten werden kann. Unser Ingenieurbüro erstellt Ihnen die hierfür erforderlichen Wärmeschutzberechnungen. Dabei werden Maßnahmen vorgeschlagen, die eine Einhaltung der EnEV garantieren und zugleich ihren Wärmeschutz und Ihre Haustechnik hinsichtlich des Gesichtspunktes der Wirtschaftlichkeit optimieren.


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Schallschutznachweis

Der Schallschutznachweis ist ebenfalls im Zuge des Genehmigungsverfahrens für Neubauten dem Bauamt vorzulegen. Dieser weist nach, dass die gesetzlichen Vorgaben des Schallschutzes für ein Bauvorhaben eingehalten werden. Unser Dienstleistungsangebot umfasst die Erstellung dieses Nachweises. Hierbei wird zum einen sichergestellt, dass Ihr Gebäude ausreichend vor Außenlärm geschützt ist. Zum anderen erfolgt die Festlegung von Maßnahmen, die gewährleisten, dass andere Nutzungseinheiten durch Tritt- und Luftschall nicht gestört werden.



Kleiststrasse 16
74405 Gaildorf

Tel: 07971/4554
Fax: 07971/4564

info(at)schmidt-bauingenieur.de
www.schmidt-bauingenieur.de